Dies ist eine leicht angepasst und übersetzte Version des Original Code of Ethics (Englisch) für Immobilienmakler in Dubai. Obwohl sie nur in Dubai legal bindend ist und gegenwärtig keine gleichartigen Berufsordnungen in den anderen Emiraten existieren, fühlen wir uns in ganz VAE moralisch dazu verpflichtet. Der Beruf des Immobilienmaklers beeinflusst die Immobilienindustrie basierend auf der Förderung der Immobilieninvestition. Deshalb ist RERA bemüht den Berufsstand entsprechend Gesetz Nr 85 aus 2006 zu regulieren und ein Register zu organisieren, welches die Tätigkeit der Immobilienmakler verzeichnet. Eine der wichtigsten Aspekte des oben genannten Gesetzes ist Artikel 14, welcher festlegt, dass "Alle registrierten Makler verpflichtet sind mit professionaller Ethik entsprechend dem Code of Ethics zu agieren.". Dieser Artikel wurde in Zusammenarbeit mit erfahrenen Maklern vom Komitee ausgearbeitet. Dementsprechend wurde der Code veröffentlicht um das Maklergesetz zu ergänzen und legale Verpflichtungen mit moralischen und professionellen Verhaltensweisen in der Immobilienbranche zu verknüpfen. Wir sind lizenziert im Emirat Dubai zu arbeiten und folgen dementsprechend den folgenden Prinzipien und Regeln:
1. Faire Behandlung
Wir verpflichten uns, alle Vertragsparteien gleich zu behandeln und ohne Voreingenommenheit und Differenzierung Gerechtigkeit zwischen ihnen zu erreichen.
2. Respektvolle Behandlung
Wir verpflichten uns, die vertragschließenden und betroffenen Parteien zu respektieren und die Privatsphäre der Parteien zu respektieren, und wir lehnen jedes Verhalten ab, das sie herabsetzen würde.
3. Wahrung der Privatsphäre
Wir verpflichten uns, die Privatsphäre der Parteien und die Vertraulichkeit ihrer Informationen zu wahren und verpflichten uns, keine vertraulichen oder als solche verstandenen Informationen einschließlich Telefonnummern und E-Mail-Adressen an eine Partei weiterzugeben, unabhängig davon, ob diese Informationen den Käufer, den Verkäufer oder andere betreffen. Wir verpflichten uns weiterhin, keine Information an eine dritte Partei weiter zu reichen, die sie für vertragliche oder persönliche Zwecke offen legen würde.
4. Vertrauen und Integrität
Wir verpflichten uns, den Vertrag ehrlich gegenüber beiden Parteien zu präsentieren und die Parteien über alle Tatsachen und Umstände, die uns in Bezug auf die Immobilien bekannt sind, zu informieren und unser Geschäft mit Vertrauen und Integrität zu führen, ohne den Ruf der Immobilienvermittlung zu schädigen.
5. Qualitätsentwicklung
Wir verpflichten uns, den Parteien, die mit der Immobilienmaklertätigkeit verbunden sind, Vermittlungsdienste von praktischem Wert zu bieten und diese Dienstleistungen kontinuierlich in Bezug auf Nutzen und Qualität zu verbessern.
6. Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen
Wir verpflichten uns, die im Land geltenden Vorschriften und Gesetze einzuhalten und meine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Wir verpflichten uns außerdem, Personen, die keine Makler sind, nicht zu gestatten, über mein Büro zu arbeiten oder den Namen oder die Lizenz meines Büros zu nutzen. Wir sind uns bewusst, dass Fälschung, vorsätzliche oder fahrlässige Vorlage falscher Informationen oder Daten oder jeder Versuch dazu führt, dass die Täter zusätzlich zu den erforderlichen Disziplinarmaßnahmen in Frage gestellt und untersucht werden.
7. Integrität
Wir verpflichten uns im Umgang mit allen Parteien, Integrität und Vertrauen zu wahren, und dass unsere Bemühungen auf vertrauenswürdigen und klaren Informationen basieren. Darüber hinaus verpflichten wir uns, transparent mit allen Beteiligten umzugehen, einschließlich der Transparenz der Systeme und Verfahren, die mit unseren Tätigkeiten in Zusammenhang stehen.
8. Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft
Wir verpflichten uns, aktive Mitglieder der Gesellschaft zu sein und zu arbeiten, um die Werte und Prinzipien unserer Gesellschaft zu respektieren. Wir werden uns auch bemühen, damit unsere Dienstleistungen das Wachstum der Immobilienenbranche in den Emiraten unterstützen.
9. Wahrung der Interessen der Vertragspartei
Wir verpflichten uns, die Interessen der Vertragsparteien zu wahren und alles zu unterlassen, was dem Interesse einer Partei schaden könnte.
10. Verpflichtung zur Aufbewahrung der Dokumente
Wir verpflichten uns, alle Dokumente, Instrumente und Dinge im Zusammenhang mit dem Geschäft zu bewahren.
11. Einhaltung der Vorschriften und Verfahren der Grundbuchbehörde
Wir verpflichten uns, die von der Grundbuchbehörde vorgegebenen Vorschriften und Verfahren einzuhalten. Wir folgen den Regeln des guten Benehmens, wenn wir die Grundbuchbehörde besuchen und verpflichten uns die Anweisungen der Beamten der Grundbuchbehörde zu respektieren. Wir verpflichten uns, keine besonderen Beziehungen mit den Mitarbeitern der Abteilung zum persönlichen Vorteil aufzubauen.